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Kleines zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit weit auskragendem Obergeschoss. Das laut dendrochronologischer Analyse 1448 entstandene Eckhaus bildet zusammen mit dem Haus Borngasse 4 eine übergreifende Einheit. Wichtige Indizien für die frühe Entstehung sind der starke Überstand, der von Knaggen und von einer in den Eckständer einbindenden freien Strebe abgefangen wird, der stark dimensionierte, tiefer als der Sockel ansetzende Eckständer und die sich überschneidenden Fuß- und Kopfstreben im Bereich der Ecken. Wichtige Details sind weiterhin die in den Brüstungsfeldern der Traufseite angebrachten Andreaskreuze, die zu Fensterbändern zusammengezogenen bzw. an der Giebelseite zu Paaren geordneten Fenster und der schiefwinklige, aus schlankeren Hölzern gebildete Giebel. Aufgrund seines hohen Alters ist das Haus einschließlich der nicht zum ursprünglichen Bestand gehörenden, zweiteiligen Tür Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen und hat darüber hinaus städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |