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Zweigeschossiges hohes Wohnhaus mit symmetrisch gegliedertem Fachwerkobergeschoss und markantem Mansarddach in Eckposition an einer kleinen Seitengasse. Die gleichmäßige Fenstergliederung durch fünf Achsen, deren mittlere zu den sie umgebenden etwas abgesetzt ist, hat sich im Obergeschoss erhalten. Das traufständige, dominante Gebäude ist als markanter Blickpunkt im Straßenraum Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |