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Kleines zweizoniges Fachwerkhaus des späten 17. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Gebäude liegt traufseitig an einer schmalen Seitengasse hinter Nr. 44 und könnte als Altenteil errichtet worden sein. Es weist relativ ungestörtes Fachwerk mit geschwungenen Streben auf. Die wandhoch durchgehenden Eck- und Bundständer bestätigen ein hohes Baualter. Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |