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Zweigeschossiger voluminöser Fachwerkbau mit Satteldach und hohem Sockel in Eckposition an einer kleinen Seitengasse. Das vollständig verputzte, traufständig zur Straße liegende Gebäude hat links und rechts des mittigen, hochgelegenen, über eine Freitreppe erreichbaren Eingangs je drei Fenster im Erdgeschoss. Das Obergeschoss mit seinen fünf nicht regelmäßig angeordneten Fenstern springt an der Traufseite vor. Da das Fachwerkgefüge vermutlich ungestört erhalten ist und das Haus ein markanter Bestandteil des Straßenbildes ist, muss es als Kulturdenkmal von geschichtlicher und städtebaulicher Relevanz eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |