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Bei dem traufständigen Fachwerkgebäude, das sich heute als Scheune darstellt, handelt es sich möglicherweise um ein Einhaus, d.h. Wohn- und Wirtschaftsteil waren ursprünglich unter einem Dach vereinigt. Das dreizonige Gebäude zeigt Fachwerk mit einer kräftigen Holzkonstruktion des 18. Jahrhunderts mit starken Fußstreben, die zum Teil mit Gegenstreben und Halsriegeln versehen sind. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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