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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
  • Rabegasse 1
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 604

Das 1593 von der Stadt Grünberg für 2.000 Taler angekaufte Rathaus wurde in den Jahren 1586-1587 von Amtmann Hermann Rüdiger von Hersfeld als Wohnhaus erbaut. Nachdem das Gebäude 1822 vollständig verputzt und durch Abtragung des Eckerkers verändert worden war, bemühte man sich 1922 und 1966, den alten Bestand durch Freilegung wieder sichtbar zu machen. 1980 wurde dann im Zuge einer grundlegenden Restaurierung des Fachwerks auch der fehlende Eckerker nach Maßgabe alter Ansichten ergänzt. Der stattliche Renaissancebau liegt mit seiner langgestreckten Traufseite zur Rabegasse. Seine mit einem Schopfwalm und einem Dachreiter ausgestattete Giebelseite ist zum Markplatz orientiert. Über dem massiven Erdgeschoss erheben sich hier zwei Haupt- und zwei Dachgeschosse aus Fachwerk. Hauptgestaltungsmerkmale dieser Fassade sind vier übereinander angeordnete, die Fassadenmitte betonende, im Giebel stark gespreizte "Mannfiguren" mit ornamentierten Winkelhölzern. Hinzu kommen in gleicher Weise ornamentierte "Feuerböcke" im Brüstungsbereich sowie die freiliegenden Balkenköpfe, die sich, von profilierten Schwellen überfangen, zu Friesen zusammenschließen. Die Fenster, ehemals drei, jetzt zwei auf jeder Seite, sind in den Hauptgeschossen nachträglich vergrößert, so dass die hier ursprünglich in den Brüstungsfeldern angebrachten "Feuerböcke", die in gleicher Weise wie die im Giebelbereich gestaltet waren, entfallen. An wichtigen Details im Erdgeschoss sind die ein- bis dreiteiligen Fenster zu nennen, die von karniesförmig profilierten Gewänden und aufgemalter floraler Ornamentik umgeben sind, außerdem das aus der Gebäudeachse leicht nach rechts gerückte, rundbogige Hauptportal zum Markt. Es ist mit Hilfe rahmender Pilaster, einer Agraffe sowie durch ein Gesims mit flach gehaltener Giebelbekrönung aufwändig gestaltet. Zusätzlich ist es durch einen geflügelten Engelskopf, beringte Löwenköpfe sowie durch einen bärtigen, behelmten Männerkopf und durch einen Frauenkopf geschmückt. Weitere wichtige Elemente sind das unterhalb des erneuerten Erkers eingelassene Erkermännchen in spanischer Tracht und die rechts davon angebrachte Inschrifttafel, die außer dem Wappen des Erbauers und seiner Ehefrau folgenden lateinischen Text enthält: "CVM GEMINA TRIETERIDE SECVLA QVINQUE DECEMQUE LVSTRAQUE POST CHRISTVM SEXQUE DECEMQUE IERANT RVDIGER HERMANNVS CVM PRIMVM HAS PONERET AEDES PERFECTTASQUE ANNO RITE SEQUENTE DARET".

Das markante, stadtgeschichtlich bedeutende Gebäude ist aus geschichtlichen, künstlerischen und aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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