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Dreigeschossiges giebelständiges Doppelhaus mit steilem Schopfwalmdach. Das um 1500 errichtete, 1971 restaurierte Fachwerkgebäude hat in den beiden Hauptgeschossen links und rechts der unbetonten Mitte je drei Fensterachsen. Das Fachwerk ist nur geringfügig erneuert. Hauptcharakteristikum ist der weit vorspringende Giebel, dessen sichtbare Balkenköpfe durch Knaggen abgesichert sind. Bemerkenswert sind weiterhin die sich überschneidenden Fuß- und Kopfstreben im Bereich der Eckständer sowie die halbkreisförmig angeordneten Kurzstreben im Giebel und im linken Teil des zweiten Obergeschosses. Wegen seines hohen Alters sowie aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist das gegenüber dem Rathaus gelegene Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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