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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1500. Das mit einem breiten Halbwalmdach ausgestattete, unten verputzte, oben verschindelte Gebäude zeigt an den Übergängen vom ersten zum zweiten Geschoss und zum Giebelbereich starke Überstände, die auf den Erhalt des ursprünglichen Fachwerks hindeuten. Der in der Gebäudemitte liegende zweiteilige Fenstererker ist neueren Ursprungs. Das Haus ist aufgrund seines hohen Alters und seiner ungewöhnlichen Gestaltung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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