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Traufständiges verputztes Fachwerkwohnhaus von 1778. Das mit einem Mansarddach ausgestattete Haus ist über einem langgestreckten Grundriss errichtet. Während die beiden durch fünf Fensterachsen gegliederten Hauptgeschosse durch einen schwachen Überstand voneinander getrennt sind, zeigt sich am Übergang zum Erdgeschoss eine stärkere Auskragung. Da zu erwarten ist, dass das barocke Fachwerk vollständig erhalten ist, muss das Haus, das zugleich ein wichtiger Bestandteil der östlichen Bebauung der Rabegasse ist, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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