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Schmales giebelständiges Fachwerkgebäude an der Ecke zum Renthof. Das um 1500 errichtete Wohnhaus hat einen jüngeren, zum Renthof giebelständigen Anbau. Die Fassade zur Rabegasse zeigt kräftiges Fachwerk der Erbauungszeit. Die wichtigsten Merkmale sind hier das plastisch ausgebildete Quergebälk mit offenliegenden Balkenköpfen, das im Eckbereich durch Knaggen gesichert ist, und die aus sich überschneidenden Fuß- und Kopfstreben gebildeten Eckfiguren. Eine bauliche Besonderheit bilden die an der Traufseite sichtbaren, über alle drei Geschosse geführten schwertartigen Verstrebungen. Wegen seiner interessanten Konstruktion aus der Übergangszeit von der Ständer- zur Rähmbauweise ist das Gebäude aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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