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Langgestrecktes, traufseitiges Fachwerkgebäude an der Ecke Junkergarten. Das unter einem gemeinsamen Mansarddach vereinigte, mit neun gereihten Fenstern in jedem Stockwerk ausgestattete Gebäude wurde, wie am Fachwerk deutlich ablesbar, in zumindest zwei Bauabschnitten im 18. Jahrhundert erstellt. Der ältere Abschnitt links zeigt in beiden Hauptgeschossen mit Gegenstreben versehene, leicht gebogene Streben. Der neuere Gebäudeteil zeigt gerade, wandhohe Streben, die zwischen den eng gereihten Fenstern sehr steil stehen. Eine in der Schwelle des ersten Obergeschosses angebrachte Inschrift ist teilweise überdeckt und daher nur bruchstückhaft lesbar. Sie lautet: "DER BAU STEHT IN GOTTES... GENANNDT / GOTT BEHÜT UNS VOR SÜND UND SCHAND UND BEWAHR DISEN BAU VOR FEUER UND BRAND / AUFGERICHT...". Das Gebäude ist aufgrund seiner straßenbildwichtigen Lage Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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