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Dreigeschossiges, laut dendrochronologischer Analyse 1494 errichtetes Fachwerkdoppelhaus an der Ecke Junkergarten. Das Fachwerk des mit einem Halbwalmdach und einem rechtsseitigen Anbau versehenen Wohnhauses ist freigelegt. Es zeigt ursprüngliches, symmetrisch ausgebildetes Fachwerk der Erbauungszeit mit kräftigen Überständen. Hauptgestaltungselemente sind neben den plastisch hervorgehobenen Gebälkzonen, die mit stützenden Knaggen versehen sind, überblattete Fuß- und Kopfstreben im Eckbereich und Brüstungsfriese, die aus halbkreisförmig angeordneten Kurzstreben bestehen. Stark gegliederte Fensterbänder ergänzen das Gesamtbild. Das Gebäude, das sowohl für die Rabegasse, als auch für den Junkergarten wichtige Akzente im Straßenbild setzt, ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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