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Schmales giebelständiges, um 1700 erbautes barockes Wohnhaus. Das symmetrisch gegliederte, kräftige Fachwerk und der leicht geschweifte Mansardgiebel prägen das Haus. Die oberen, im Verhältnis zum Erdgeschoss weit vorkragenden Geschosse sind mit Hilfe von Knaggen abgestützt und durch profilierte Schwellen, Balkenköpfe und abgerundete Füllhölzer horizontal gegliedert. Wichtige Elemente sind vierteilige Fensterbänder, die leicht geschwungenen, mit Gegenstreben versehenen Streben an den Eckständern und die Kurzstreben im Brüstungsbereich. Das gut erhaltene Gebäude ist aus künstlerischen sowie aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |