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Langgestreckter traufseitiger Fachwerkbau über abgestuftem Bruchsteinsockel. An der Fassade lassen sich mehrere Bauphasen ablesen, die die wechselvolle Geschichte des Gebäudes andeuten. Der südwestliche Gebäudeteil zeigt eine symmetrische Fenstergliederung durch zwei Fensterachsen mit paarweise zusammengefassten Fenstern, während der nordöstliche Teil ungeordnete Fensterpositionen und einen Ladeneinbau aufweist. Ein tonnengewölbter Keller ist ebenfalls vorhanden. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |