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Das am nordwestlichen Rand der Neustadt an der Ecke Schulstraße gegenüber der Einmündung des Grabens gelegene kleine, zweigeschossige Gebäude zeigt Fachwerk des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts mit wandhohen, geraden Streben. Die Schwelle des Obergeschosses ist profiliert, die Balkenköpfe sichtbar. Einziger Schmuck sind die verdoppelten V-förmigen Profilierungen an den kräftigen Eckständern des Erdgeschosses. Wegen seiner straßenbildprägenden Funktion ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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