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Aus drei Teilbauten bestehender Gebäudekomplex an der Ecke zur Judengasse. Das mit einem breiten Giebel und einem Mansarddach ausgestattete Eckhaus zeigt dichtes Fachwerk mit Eckstreben und eine umlaufende profilierte Schwelle. Es folgen ein schmaler zweigeschossiger Zwischenbau mit Dachgaube und ein langgezogenes, im Erdgeschoss massiv ausgeführtes Fachwerkgebäude, dessen Obergeschoss von gereihten Fenstern bestimmt wird. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist das Gebäudeensemble, das durch seine markante Dachabfolge das Straßenbild bereichert, Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |