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Dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus am nordwestlichen Rand der Neustadt. Das noch aus dem 17. Jahrhundert stammende Fachwerk ist vollständig erhalten. Es zeigt im ersten Obergeschoss nach oben gebogene, stark dimensionierte Streben an den Eckständern, die mit Winkelholz, Kopfband und Fußstrebe ausgestattet sind, sowie ein Fensterband mit vier Fenstern. Das zweite Obergeschoss ist wesentlich höher als das erste und hat paarweise angeordnete Fenster, die von geschwungenen Streben an Eck- und Bundständern eingefasst sind. Im Giebel findet sich ebenfalls eine auffällige Strebefigur aus nach unten gebogenen Streben zu beiden Seiten des Bundständers. In der Giebelspitze schmückt ein "Feuerbock" das Brüstungsfeld des mittigen Fensters. Aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist das Haus als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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