Grabmal
Mönchrelief mit Allianzwappen
Rosengasse 2/4/5/8, ehem. Antoniterkloster von Nordwesten
Rosengasse 2/4/5/8, Antoniterkloster, Blick in den Hof nach Westen
Grabstein des Präceptors von Lindenstruth
osengasse 2/4/5/8, ehem. Antoniterkloster, Schlossbau
Rosengasse 5, Antoniterkloster, ehem. Marstall oder Hospital
Rosengasse 2/4/5/8, Universitätsbau
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
  • Rosengasse 2
  • Rosengasse 8
  • Rosengasse 5
  • Rosengasse 4
Ehem. Antoniterkloster
Flur: 1
Flurstück: 1206/1, 1207, 459/1
Die Antoniter, ein 1095 in Frankreich gegründeter Hospitalorden, der sich zur Aufgabe gemacht hatte, die am so genannten Antoniusfeuer Erkrankten zu pflegen und zu heilen, siedelten sich im frühen 13. Jahrhundert in Grünberg an. Von hier aus gründeten sie 1222 ein Filialkloster in Tempzin (Mecklenburg) und 1273 eine weitere Niederlassung in Lichtenburg (Torgau). Die auch Töngesherren genannten Mönche trugen eine schwarze Kutte mit einem blauen griechischen Tau, das wir noch heute im Siegel der Universität Gießen und im Wappen des Landkreises Gießen erkennen können. Sie verfügten über einen umfangreichen Grundbesitz und widmeten sich außer der Kranken- und Altenpflege, die sie in eigens errichteten, seit 1273 belegten Hospitälern ausübten, auch dem Weinhandel, der ihnen hohe Einnahmen sicherte. Nicht zuletzt wegen der guten Beziehungen zu den Landgrafen, die auch ein Mitspracherecht bei der Wahl des Präzeptors hatten, sowie aufgrund der Steuerfreiheit des Ordens entwickelte sich das Kloster zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor der Stadt. Als das Kloster 1528 im Zuge der Reformation aufgelöst und die damals im Kloster lebenden elf Mönche abgefunden wurden, fiel das Vermögen zunächst an die Landgrafschaft, bis es 1540 dem Universitätsfond in Marburg zufiel. Zu dem im Nordwesten der Altstadt gelegenen ehemaligen Klosterbezirk, der direkt an die Stadtmauer angrenzend ein trapezförmiges Areal umschließt, gehören der Kirchenbau im Westen, der Mönchsbau im Norden, der Universitätsbau im Osten, das Schloss im Süden und ein Außenbau auf der gegenüberliegenden Seite der Rosengasse. Bei dem Kirchenbau (Rosengasse 2), der mit seiner Langseite auf die Marktgasse orientiert ist, handelt es sich um einen sekundär in drei Geschosse untergliederten Rechteckbau. Auf seine einstige Funktion als Kirche, die als einschiffiger gotischer Bau mit Kreuzgewölben anzunehmen ist, deuten heute nur noch geringe Spuren wie der Ansatz eines Strebepfeilers an der Nordwestecke und ein gotisches Sakristeifenster hin. Der sich rechtwinkelig anschließende, über der äußeren Wehrmauer errichtete Mönchsbau, wohl das Wohngebäude der Mönche, ist ebenfalls verändert. Außer den gewaltigen Kellergewölben finden sich im Erdgeschoss die ältesten Teile. So sind neben einigen gewändeten Fenstern, von denen zwei als Kreuzstockfenster gestaltet sind, eine um 1500 eingebaute Wendeltreppe, eine flachbogige, gotische Piscina, die vielleicht aus der Kirche hierher versetzt wurde, sowie zwei annähernd quadratische, von rippenlosen Kreuzgewölben überdeckte Räume im Osten erhalten. Von dem nach Osten sich einst anschließenden Refektorium, das durch einen Übergang mit dem Universitätsbau verbunden war, sind nur Teile der Außenmauer und ein sich in die Mauer einfügender, dreiseitiger Erker (Chörlein) erhalten. Der den Klosterbezirk nach Norden abriegelnde so genannte Universitätsbau (Rosengasse 8) wurde Anfang des 16. Jahrhunderts als Speicher des Klosters erbaut. Er diente, daher sein Name, 1542 der Marburger Universität und 1613 der Gießener Universität während der Pestzeiten als Unterkunft. Das bis 1872 von der Domänenverwaltung als Fruchtspeicher genutzte, später im Besitz der Familie Stammler befindliche Gebäude besteht aus einem rechteckigen, 29 m langen, 9,75 m breiten, dreigeschossigen Hauptteil und einem eingeschossigen Nebenbau, der leicht abknickend in fast gleicher Breite nach Süden bis zur Rosengasse geführt ist. Der Hauptbau, mit einem mächtigen Satteldach versehen, unter dem sich ein liegender, dreigeschossiger Dachstuhl verbirgt, erhebt sich über einem massiven, aus Basaltbruch- und Lungstein bestehenden Erdgeschoss. Dieses ist mit gewaltigen tonnengewölbten Kellern und einer darüber gelegenen hohen Halle ausgestattet. Das darüber aufsteigende Fachwerk ist uneinheitlich. Der Nordgiebel, der vordere Teil der Westseite und die gesamte Ostseite zeigen noch Fachwerk der Erbauungszeit um 1500. Hauptcharakteristikum ist hier eine besondere Form von Wandverstrebungen, bei denen die sich überschneidenden, über die gesamte Wandhöhe geführten Fuß- und Kopfstreben stehende Andreas- kreuze ergeben. Hinzu kommen horizontal gereihte und vertikal übereinander angeordnete „Feuerböcke" sowie die außergewöhnliche, auf rheinische Einflüsse deutende Konstruktion im Quergebälk, bei der die Balken- und Stichbalkenköpfe in ein profiliertes, zwischen Rähm und Schwelle liegendes Holz eingezapft sind. Offensichtlich wesentlich jüngeres, verändertes Fachwerk mit „Mannfiguren" an Eck- und Bundständern zeigt auf 2/3 ihrer Länge die zum Hof orientierte Westwand. Bemerkenswert ist weiterhin der an der Ostseite angefügte, über alle drei Geschosse gehende, große Backofen, der mit drei schräg aufsteigenden Mauern und Eckquaderung versehen ist. Bei dem längs der Rosengasse liegenden, dreigeschossigen Bau (Rosengasse 4) handelt es sich um das Schloss, ein Wohngebäude, das, nachdem 1569 Landgraf Ludwig IV. das ehemalige Kloster zum Witwensitz seiner Gemahlin Hedwig bestimmt hatte, von 1577-1582 unter der Oberaufsicht des landgräflichen Baudirektors Eberhard Baldwein auf den Resten eines älteren, zum Kloster gehörenden Gebäudes errichtet wurde. Nach dem Tod Hedwigs (1590) war es Witwensitz der zweiten Gemahlin Ludwigs, Maria von Mansfeld, und wurde später von den Landgrafen als Jagdschloss genutzt. Das aus massivem Mauerwerk bestehende, mit einem mächtigen Krüppelwalmdach ausgestattete Gebäude wurde 1594 noch einmal umgebaut. Es entstanden ein Anbau mit zwei vorkragenden Fachwerkobergeschossen an der östlichen Schmalseite, in dem eine hölzerne Wendeltreppe untergebracht ist, und die beiden zur Straße gerichteten breiten, zweigeschossigen Fachwerkerker. Diese von Volutengiebeln bekrönten, von Holzkonsolen getragenen Renaissanceerker sind horizontal durch weit vorkragende, mehrfach profilierte Gesimse unterteilt und zeigen symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit verzierten Kopfwinkelhölzern und „Feuerböcken". Der östliche, etwas breitere trägt in seiner Schwelle folgende Inschrift:"1594 MEISTER HANS KRAVSKOPF VON KIRCHFERS IM GERIT LORA DISEN BAV GEMACHT". Das gegenüber dem Klosterbezirk gelegene Gebäude Rosengasse 5 gehörte als Außenbau ebenfalls zum Kloster. Der um 1500 entstandene, zweigeschossige, langgestreckte Bau, der entweder als Marstall oder als Hospital genutzt wurde, war an der Giebelseite mittels einer Brücke, mit dem gegenüberliegenden Torhaus des Klosters verbunden, wie sich an der hochgelegenen, jetzt vermauerten spitzbogigen Tür unschwer ablesen lässt. Während die Giebelwände und das gesamte Untergeschoss des Gebäudes massiv in Bruchsteinmauerwerk ausgeführt sind, zeigt sich im Obergeschoss Fachwerk der Erbauungszeit, das durch die Abänderung der Fenster heute verändert erscheint. Neben den sich überschneidenden Kopf- und Fußstreben sind hier die friesartig angeordneten, halbkreisförmig zusammengestellten Kurzstreben im Brüstungsbereich bemerkenswert. Außer den genannten Gebäuden haben sich einige Reliefs mit hohem dokumentarischen und auch künstlerischem Wert erhalten: Zum einen ist hier der an die Innenmauer des Klosters angelehnte Grabstein des Präceptors Nikolaus von Lindenstruth von 1350 zu nennen, der laut Inschrift die Kirche erbaute zum anderen ist die flach reliefierte Wappentafel eines Abtes, die einen von einem Abtshut bekrönten Schild mit Antoniterkreuz und sechs Blüten zeigt bedeutend sowie das an der Hofseite des Schlosses angebrachte Hochrelief eines bärtigen Mönches (vielleicht der hl. Antonius), der die Wappentafeln Landgrafs Wilhelm II. und seiner Ehefrau Anna von Mecklenburg hält. Sämtliche Teile des ehemaligen Klosters, bzw. Schlosses sind aus geschichtlichen, städtebaulichen sowie künstlerischen Gründen Kulturdenkmäler.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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