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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Wichtige Merkmale des im 17. Jahrhundert erbauten, später mehrfach veränderten Gebäudes sind der mit einem bogigen Kellereingang versehene Bruchsteinsockel, die Balkenkopffriese an den vorkragenden Obergeschossen und eine die Gebäudemitte betonende Strebefigur im ersten Obergeschoss. Zusammen mit dem traufständig angefügten Torbau, dessen bogige Durchfahrt den Eingang zu einer zur Marktgasse führenden Seitengasse markiert, ist es aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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