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Bei dem 1888 als Volksschule erbauten, jetzt als Grundschule genutzten Schulgebäude handelt es sich um ein auf einem Werksteinsockel errichtetes Klinkergebäude. Das in klassizistischer Bautradition stehende langgezogene Gebäude hat einen risalitartigen, zweieinhalbgeschossigen Mittelbau, der von zwei vierachsigen, zweigeschossigen Flügeln gerahmt wird. Wichtige Stilmerkmale sind die durch Mauervorlagen und Simse vertikal und horizontal gegliederten Wandflächen, in die die flachbogigen, gereihten Fenster eingestellt sind sowie die weit vorkragenden mit Zahnschnitt- bzw. Balkenkopffries versehenen Traufen. Das durch eine Mauer zur Straße hin abgegrenzte Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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