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Das kleine, hoch über dem Brunnental gelegene, aus Bruch- und Werksteinen errichtete schlichte Häuschen wird erstmals um 1560 erwähnt, und zwar mit dem Hinweis, dass vorher schon ein Holzhäuschen dort gestanden habe, in welchem bereits seit 1419 das aus dem Brunnental hochgedrückte Wasser gesammelt und durch ein Röhrensystem zu den einzelnen Brunnen in der Stadt geleitet wurde. Der als Sturzstein über der Tür vermauerte Sandstein mit der Jahreszahl "1582" stammt aus der turmbewehrten Bornpforte, die einst in unmittelbarer Nähe gestanden hat. Das in späterer Zeit als Gemeindefasseichamt dienende Gebäude ist einschließlich der sich nordöstlich anschließenden Mauerreste schützenswert. Es ist als Relikt der so genannten "Wasserkunst" Kulturdenkmal aus technischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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