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Gesamtanlage Forsthausstraße
Forsthausstraße 2-12
Die am Ortsmittelpunkt gelegenen Hofanlagen sind in ihrer baulichen Struktur noch weitgehend erhalten. Sie werden aus giebelständigen Fachwerkhäusern des beginnenden 19. Jahrhunderts mit anschließenden Nebengebäuden sowie hofabschließenden, teils großvolumigen Scheunen gebildet. Das Gebäudeensemble ist als Beispiel landwirtschaftlicher Bau- und Lebensweise aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |