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Die südöstlich des Ortes in einer Senke gelegene Sommersmühle besteht aus einem im frühen 20. Jahrhundert errichteten, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus, dessen strenge Gliederung aus geschosshohen Streben sowie zu Andreaskreuzen gefügten Streben an Trauf- und Giebelseiten besteht. Die gleichmäßige Reihung der Fenster unterstützt diesen Eindruck. Die größtenteils massiv errichteten Nebengebäude sind ebenfalls dem frühen 20. Jahrhundert zuzuordnen. Das Wohnhaus ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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