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Vollständige Hofreite mit Wohnhaus und Nebengebäuden. Die zur Straße hin geöffnete Hofanlage besteht aus einem giebelständigen Einhaus mit Wohn- und Scheunenteil, zwei Stallgebäuden und einem kleinen Werkstattgebäude. Ältester Teil der Anlage ist das auf einem Kellersockel errichtete, von der Straße her erschlossene Haupthaus. Das Fachwerkgefüge, das aus regelmäßig geführten, rein konstruktiv angeordneten Hölzern besteht, ist weitgehend erhalten. Bemerkenswerte Details sind die über eine kleine Treppe zugängliche Tür an der Vorderseite rechts, die kleinen, teils paarweise angeordneten Fenster und das alte Scheunentor. Zusammen mit den gestaffelten Nebengebäuden, die in den Untergeschossen in Klinker ausgeführt sind und einschließlich der alten Hofpflasterung ist die Hofreite in ihrer Gesamtheit aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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