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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus der Zeit um 1700; besonders wertvoll und erhaltenswert sind die Füllbretter auf Brüstungshöhe in der Mitte des 1. Obergeschosses mit der Darstellung eines Stieres und einer Rosette auf Andreaskreuz. Das ursprüngliche Fachwerkgefüge ist im Bereich der mittleren Bundpfosten in den beiden Obergeschossen verändert. Dennoch ist der Bau mit seinem reich profilierten Balkengesims zwischen 1. und 2. Obergeschoß, den geschnitzten Eckpfosten in den beiden Obergeschossen und weiteren mit Schnitzereien geschmückten Pfosten im 2. Obergeschoss ein wichtges Zeugnis des Fachwerkbaus der genannten Entstehungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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