Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das zweigeschossige, auf einem Kellersockel errichtete Fachwerkwohnhaus steht traufseitig mit einigem Abstand zur Straße. Es hat regelmäßiges, dichtes Fachwerk mit geschosshohen, steil geführten Streben. Die Schwellen des Obergeschosses sind profiliert, die gerundeten Füllhölzer vertikal unterteilt und die Eckständer des Untergeschosses mit V-förmigen Einkerbungen versehen. Seine im Rähm angebrachte, an der Traufseite beginnende und an der Giebelseite weitergeführte Inschrift lautet: "DURCH GOTTES HÜLF UND SEINE MACHT HAWEN WIR DIESES HAUS IN STANDT GEBRACHT DER BAU HERR IST JOHANN GEORG GRÖFF UND DESSEN EHFRAU KATHARINA DIESE HAWEN GOTT VER TRAUT/ UND DAS HAUS GEBAUT IM JAHR CHRISTI 1831 DEN 20 TM SEPTEMBER-DER ZIMMER MEISTER ADAM JOHANN GEORG MÜLLER VON HIR". Der linksseitig durch einen neuen Anbau erweiterte Bau ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |