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Unregelmäßige, von der Gasse zurückliegende Hofreite mit Wohnhaus, Stall und Scheune. Das mit der Giebelseite zur Hofeinfahrt orientierte Wohnhaus ist ein gänzlich mit Schiefer verkleideter, zweigeschossiger Fachwerkbau auf gequadertem Natursteinsockel mit traufseitigem Eingang. Seine Proportionen deuten auf eine Entstehungszeit im frühen 19. Jahrhundert, die bauzeitlichen Fensteröffnungen zeigen einen weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges an. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |