Kirchgasse o. Nr., Nordansicht der Kirche
Kirchhof, gusseisernes Grabkreuz von 1855
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Harbach
  • Kirchgasse o. Nr.
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 327

Die am nördlichen Rande von Harbach auf einem erhöhten, ummauerten Kirchhof gelegene Kirche ist im Kern mittelalterlich. Sie wurde wohl 1250, nachdem der Propst von Wirberg den Bau bewilligt hatte, errichtet. Typisch für das 13. Jahrhundert sind der rechteckige Grundriss mit abgesetztem Rechteckchor und die großen Mauerstärken. Nachdem durch den Emporeneinbau in nachreformatorischer Zeit die Höhe des Gebäudes nicht mehr ausreichte, erfolgte 1775 ein grundlegender Umbau. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Schiff- und Chorwände erhöht, d.h. sie wurden auf einheitliche Höhe gebracht und unter einem durchgehenden Dach zusammengefasst. Zur gleichen Zeit entstanden auch ein Dachreiter, die heutigen Rechteckfenster und die Südtür. Das alte romanische Westportal, rundbogig und mit Kämpferplatten ausgestattet, wurde bei diesem Eingriff aus der Gebäudemitte nordwärts verschoben. Ein weiterer Umbau, der durch eine von Girlanden gerahmte, von Putten begleitete Inschrift über der Südtür belegt ist, erfolgte 1810/11. Nun bekam die Kirche drei runde Fenster, zwei im Westgiebel zur Belichtung der Empore und eines in der Südwand des Chores. Auch wurde der Dachreiter in seiner jetzigen Form auf quadratischem Grundriss, mit pyramidalem Helm, schmiedeeisernem Kreuz und vergoldetem Hahn erneuert. Wichtige Ausstattungsdetails sind außer den spärlichen Resten von gotischer Wandmalerei im Chor die beiden historischen Glocken, von denen eine im 14. Jahrhundert, die andere 1452 entstanden ist. Hinzu kommen die auf drei Seiten angebrachten Emporen, die hölzerne Kanzel auf der Südseite und die Orgel von 1861. Einschließlich der teilweise erneuerten Mauereinfriedung, eines barocken Grabsteines und eines gusseisernen Grabkreuzes von 1853 ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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