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Kleines, an der Ecke Forsthausstraße stehendes Fachwerkgebäude. Das mit einer Tür an der Südseite und einem Fenster auf der Westseite versehene, mit einem Satteldach ausgestattete Backhaus ist ein Ständerbau mit steil gestellten, geradlinig verlaufenden Streben. Es markiert den platzartig erweiterten Bereich in der Dorfmitte und ist als wichtiges Beispiel eines dörflichen Gemeinschaftsbaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |