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Die für das Orts- und Straßenbild wichtige, große Hofanlage besteht aus einem Wohnhaus mit Anbauten und zwei Nebengebäuden. Das traufseitig zur Grohlgasse liegende, zweigeschossige Hauptgebäude ist nach außen völlig verschindelt und an der Hofseite verputzt. Es handelt sich um einen mit Überständen versehenen langgestreckten Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts, der an der Rückseite durch einen leicht abknickenden Anbau entlang der Grohlgasse weitergeführt ist. Aufgrund seiner ortsbildprägender Lage nahe des alten Dorfkernes ist der vordere, ältere Teil der Anlage Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |