Gesamtanlage Klein-Eichen, Hinterdorf nach Westen
Gesamtanlage Klein-Eichen, Ilsdorfer Straße nach Osten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Klein-Eichen
  • Gesamtanlage Klein-Eichen
Gesamtanlage

Gesamtanlage Klein-Eichen

Groß-Eichener Straße 1, 5, 2-4

Hinterdorf 1-7, 8

Ilsdorfer Straße 1-9, 2-8, 12

Lardenbacher Straße 1-5, 2-4

Sellnröder Straße 1-3, 2-8

Die Gesamtanlage des Ortes Klein-Eichen umfasst zwei Teilbereiche: den historischen Ortskern um die Kirche und das in einigem Abstand im Westen liegende Hinterdorf.

Kern des ersten Teilbereiches, der im Süden bis zum Lardenbach reicht und ansonsten durch die Bebauungs- bzw. Grundstücksgrenzen definiert wird, ist die aus Groß-Eichener Straße im Norden, Sellnröder Straße im Osten, Lardenbacher Straße im Süden und die westlich gelegene Ilsdorfer Straße gebildete Kreuzung im Zentrum des Dorfes. Hier liegen die für das Ortsbild wichtigsten Gebäude wie die Kirche, das Backhaus und eine noch aus dem 17. Jahrhundert stammende Scheune (Ilsdorfer Straße 2) in unmittelbarer Nachbarschaft. Dicht und unregelmäßig bebaute Areale westlich und östlich der Lardenbacher Straße sowie das durch eine Seitengasse erschlossene Gebiet nördlich der Sellnröder Straße gehören ebenfalls zur Gesamtanlage.

Als eigenständige städtebauliche Einheit konstituiert sich das so genannte Hinterdorf weiter westlich. Hier liegen in unregelmäßiger Abfolge an der gleichnamigen Sackgasse Hofreiten, die sämtlich im 19. Jahrhundert, also deutlich später als ein Großteil der Gebäude des Ortskernes, entstanden sind. Dorfkern und Hinterdorf bilden insgesamt eine aus geschichtlichen Gründen schützenswerte Gesamtanlage.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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