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Das gut erhaltene giebelständige Fachwerkwohnhaus ist Bestandteil einer großen Hofreite am nördlichen Rand der Gesamtanlage. Es ist zweigeschossig und auf einem sorgfältig gemauerten Natursteinsockel errichtet. Sein regelmäßiges, klar gegliedertes Fachwerk, das im späten 18. Jahrhundert entstanden ist, zeigt im Erdgeschoss steil gestellte, wandhohe Streben, im Obergeschoss an den vorderen Ecken kräftige, mit Gegenstreben ausgestattete, schräg gestellte Streben und profilierte Schwellen. Aufgrund seiner wichtigen Lage im Straßen- und Ortsbild ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |