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Hofensemble in straßenbildprägender Lage an der Ecke einer gassenartigen Einfahrt. Das Hauptgebäude der Hofanlage, ein traufseitig zur Straße liegendes dreizoniges Fachwerkwohnhaus zeigt im Obergeschoss kräftige, leicht gekrümmte Streben. Wichtige Akzente im Straßenbild setzt der entlang der Einfahrt geführte, in der Höhe gestaffelte, aus zwei Gebäudeteilen bestehende Stall- und Scheunentrakt. Wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung sind die genannten Teile aus städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |