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Am Eingang zum Hinterdorf, einer Sackgasse, gelegene Hofreite mit Wohnhaus und rechtwinklig anschließender Scheune. Beide Gebäude sind Fachwerkbauten des frühen 19. Jahrhunderts. Das giebelständige Wohnhaus ist giebelseitig verkleidet, an der Hofseite liegt das Fachwerk, das durch gerade, wandhohe Streben charakterisiert wird, frei. Besondere Bedeutung erhält das Haus durch die im Rähm angebrachte Inschrift, die über die Nöte des Bauherrn folgende Auskunft gibt: "DIESES HAUS DURCH DEN ZIMMER MEISTER (G oder) B L MÖHR V. GROSS-EICHEN IM JAHR 1823 ERBAUT DURCH UNZWECKMÄSSIGE ANWEISUNG EINES PLATZES KONNTE ES ERST AM 23TEN JUNY DOCH NACH DEM GEFALLE DES BAUHERRN AUFGERICHTET (wahrscheinlich) WERDEN ...". Die leider unvollständige Inschrift, die wohl schon an der verdeckten Giebelseite beginnt, macht die Hofanlage zu einem wichtigen historischen Dokument, so dass diese insgesamt aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden muss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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