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Die abseits der Straße stehende, aus einem Wohnhaus und einer Scheune bestehende Hofanlage liegt im Innern des von der Ilsdorfer Straße und der Lardenbacher Straße begrenzten Areals und bildet mit der nördlich anschließenden Nachbarhofreite Nr. 6 ein übergreifendes Gebäudeensemble. Das Wohnhaus, ein auf einem Natursteinsockel errichteter, zweigeschossiger Fachwerkbau des frühen 19. Jahrhunderts, zeigt kräftiges, regelmäßiges Fachwerk mit wandhohen Streben und profilierter Schwelle. Seine etwas erhöht gelegene, über eine kleine Treppe zugängliche Eingangstür ist mit einer zusätzlichen Verdachung versehen, ebenso das direkt anschließende Scheunentor, das in die rechts angebaute Scheune führt. Diese ist deutlich breiter und höher als das Haupthaus und bildet im Zusammenschluss mit der Scheune des Nachbargehöfts eine übergreifende Einheit. Die Hofreite ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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