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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus vermutlich ebenfalls aus der Zeit um 1700 wie das benachbarte Gebäude Nr. 7; das Fachwerk ist verputzt, deutliche Geschoßversätze eines vielleicht auch mit Schnitzereien geschmückten Gefüges zeichnen sich jedoch ab. Inwieweit die Fenster des 19. Jahrhunderts das ältere Fachwerk beeinträchtigen, ist im derzeitigen Zustand nicht abzuschätzen. Neben den Fenstern geht das klassizistische Dachgesims mit kassettierter Untersicht ebenfalls auf das 19. Jahrhundert zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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