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Die aus einem Wohnhaus und einer zurückgesetzten Scheune bestehende Hofanlage liegt abseits der Straße und bildet zusammen mit der Hofreite Nr. 4 einen übergreifenden Gebäudezusammenhang. Besonders dominant ist dabei das auf einem gequaderten Sockel errichtete Fachwerkwohnhaus. Es ist gut erhalten und zeigt kräftiges Fachwerk. Auffallend ist die symmetrisch gegliederte dreiachsige Giebelseite, die durch A-förmige Strebefiguren in beiden Geschossen charakterisiert wird. Das Erscheinungsbild des Gebäudes wird auch durch die seitliche Freitreppe und die Fenstergestaltung unterstrichen. Zusätzlichen Wert erhält das Gebäude durch seine im Rähm angebrachte Inschrift. Sie lautet: "ERBAUT IM JAHR 1845 VON JOHANNES FAUST UND DESSEN EHEFRAU ANNA KATHARINA AUFGESCHLAGEN AM 27TEN MAI DURCH DEN ZIMMERMEISTER GEORG CASPAR MÜLLER V. GROSS-EICHEN". Zusammen mit der schräg gegenüber aufgestellten, gusseisernen Pumpe und der Scheune ist das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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