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Zur Straße hin offenliegende Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, rechtwinklig anschließender Scheune und kleinem, vorgesetzten Stallgebäude. Das von der Straßenflucht leicht zurückliegende Wohngebäude ist ein Fachwerkbau, der aufgrund seiner gedrungenen Proportionen noch aus dem 18. Jahrhundert stammen könnte. Das Fachwerkgefüge ist sehr symmetrisch ausgebildet und zeigt geschosshohe, steil gestellte Streben an den Eckständern. Die Brüstungsfelder der traufseitigen Fenster werden von einfachen Kurzstreben betont. Zusammen mit der Fachwerkscheune, deren weit herabgezogenes Vordach das Scheunentor und auch den seitlichen Hauseingang schützt, und einschließlich des niedrigeren, schmalen Stallgebäudes und der Pflasterung des Hofes ist die Hofreite in ihrer Gesamtheit aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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