Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Fachwerkwohnhaus und Fachwerkscheune einer großen, zur Straße hin offenliegenden Hofreite. Der giebelständige, voluminöse Fachwerkbau ist auf einem Bruchsteinsockel errichtet. Sein qualitätvolles, dicht gestelltes Fachwerk wird von für die Erbauungszeit außergewöhnlich kräftigen, symmetrisch gegliederten Hölzern bestimmt. Wichtige Merkmale sind außer den geschosshohen Streben A-förmige Fachwerkfiguren, die, symmetrisch aufeinander bezogen, auf der Giebelseite in beiden Hauptgeschossen anzutreffen sind. Die im Rähm auf der Straßenseite angebrachte Inschrift lautet: „WER SICH AUF SEINEN GOTT VERLÄSST DES HOFFNUG STEHET FELSENFEST DIESES HAUS HAT ERBAUT CONRAD ZIMMER UND DESSEN EHEFRAU ELISABETH UND AUFGERICHTET VON ZIMMERMEISTER HEINRICH FUNK VON HELLENROD DEN 21. MAI 1860". Als seltenes Beispiel eines durch handwerkliche Qualität überzeugenden bäuerlichen Fachwerkbaus der Vorgründerzeit ist das Haus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |