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Das um 1800 errichtete, giebelständige Fachwerkwohnhaus gehört zu einer am südlichen Ortsausgang gelegenen Hofreite, die an das Ufer des Lardenbachs grenzt. Es ist auf einem sorgfältig gemauerten Sockel erbaut und mit einem Halbwalmdach ausgestattet. Die breite, in drei gleichmäßige Fensterachsen unterteilte Giebelseite zeigt regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit geschosshohen Streben. Das nach hinten verlängerte, mit großen Fenstern ausgestattete, großvolumige Haus ist zusammen mit der Mauereinfriedung und dem schmiedeeisernen Tor als Beispiel eines vom Klassizismus beeinflussten bäuerlichen Wohnhauses Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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