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Die große abseits der Straße gelegene Hofreite ist sowohl durch eine Seitengasse der Groß-Eichener Straße, als auch durch den Seitenarm der Sellnröder Straße erschlossen. Das Hauptgebäude, ein Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts, ist mit der Giebelseite auf die zuerst genannte Seitengasse orientiert und daher von der Groß-Eichener Straße her einsehbar. Es ist auf einem Sockel errichtet und zeigt an der Giebelseite regelmäßig aufgebautes Fachwerk mit dicht angeordneten Hölzern, die geschosshohe, symmetrisch aufeinander bezogene, kräftige Strebefiguren zeigen. Auch die zugehörigen Wirtschaftsgebäude sind in den Obergeschossen in Fachwerk ausgeführt. Das Wohngebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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