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Vollständig verschindeltes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit angebauter großvolumiger Fachwerkscheune. Der städtebaulich wirksame Gebäudekomplex gehört zu einer am Ende der Seitengasse der Sellnröder Straße gelegenen, großen Hofreite. Das auf einem niedrigen Sockel errichtete Wohnhaus zeigt sowohl auf der Giebel-, als auch auf der Traufseite deutliche Geschossüberstände, so dass vom weitgehenden Erhalt des ursprünglichen Fachwerks auszugehen ist. Wohnhaus und Scheune sind Kulturdenkmale aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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