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Winklig zur Straßenflucht gestelltes Fachwerkwohnhaus mit anschließender Mauerbegrenzung. Während das mit einem kräftigen Kellersockel ausgestattete Haus, das zu einer unregelmäßig geschnittenen großen Hofreite gehört, auf der Giebelseite verkleidet ist, zeigt es auf der Traufseite qualitätvolles Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Bemerkenswerte Details sind hier die an der Unterkante mit Zahnschnitt versehene Schwelle, die im Bereich über dem Eingang erhaltenen, gerundeten Füllhölzer und die über der Eingangstür angebrachte "Mannfigur", die sich im Eckbereich als weit ausgreifende Streben mit Kopfwinkelhölzern wiederholt. Wegen seiner künstlerischen Bedeutung ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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