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Die von einem Fachwerkwohnhaus und einer Fachwerkscheune gebildete Hofreite hat straßenbildprägende Funktion. Das Wohnhaus, ein mehrfach veränderter, dreizoniger Fachwerkbau mit hohem Bruchsteinsockel, ist giebelständig und an der Südseite durch sekundäre Anbauten verändert. Während die zur Straße gelegene Seite völlig verkleidet ist, zeigt sich an der Traufseite zum Hof Fachwerk. Älteste Teile sind dabei das über die gesamte Traufseite geführte Horizontalgebälk, das aus einer profilierten Schwelle, offen liegenden Balkenköpfen und abgerundeten Füllhölzern besteht, und die weit ausgreifenden Streben mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben im vorderen Teil des Obergeschosses. Bemerkenswert ist weiterhin die im Rähm angebrachte Inschrift: "DIESER BAU IST AUFGERICHT UND VERFERTIGET ANNO 1687". Das Haus ist mit seiner links angebauten Fachwerkscheune aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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