Am Larbach 2
Am Larbach 2
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Lardenbach
  • Am Larbach 2
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 49/1

An der Stelle eines Vorgängerbaus wurde 1657 die heutige Fachwerkkirche von Zimmerleuten aus Echzell errichtet. Es handelt sich um einen an der Südseite verschindelten Rechteckbau mit hohem Satteldach und mittig angebrachtem, achteckigem Dachreiter mit Spitzhelm. Die für Oberhessen einmalige, an der Nord-, West- und Ostseite freigelegte Fachwerkkonstruktion zeigt wandhohe Eck- und Wandständer mit teils ornamentierten Kopfbändern bzw. Winkelhölzern. Drei umlaufende Riegel unterteilen die Wände horizontal in vier fast gleich hohe Zonen. Besonders bemerkenswert ist das aus gleichhohen Kopf- und Fußstreben gebildete Verstrebungssystem, das sich zu Andreaskreuzen bzw. zu einem übergreifenden Rautenmuster zusammenschließt. Wichtige Fachwerkdetails sind weiterhin die mehrfach profilierten Horizontalgebälke an den Giebelseiten sowie die leicht gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern in beiden Giebeln. Während an der Ostseite zwei für die Erbauungszeit ungewöhnliche Dreipassfenster zu beobachten sind, ist die Westseite mit einem rundbogigen Portal und einem bogig abschließenden Giebelfenster mit "Feuerbock"-Motiv im Brüstungsfeld ausgestattet. Der Innenraum, der mehrfach verändert wurde, hatte ursprünglich einen hölzernen Triumphbogen, der bei der Erneuerung der Orgel 1865 entfernt wurde. Weitere wichtige Ausstattungselemente sind die dreiseitigen, aus der Erbauungszeit stammenden, später leicht veränderten Emporen und die von Alexander Madern geschaffene, von einem Schalldeckel überfangene Kanzel. Als eine der ältesten und eigenwilligsten Fachwerkkirchen des Vogelsbergraumes ist das Gebäude aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen einschließlich der im Eckbereich bogig geführten Einfassungsmauer Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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