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Das großvolumige, giebelständige, auf einem hohen Natursteinsockel errichtete Pfarrhaus ist durch seine seitlich anschließende Mauereinfriedung an das Kirchenareal angebunden und bildet zusammen mit der Kirche eine übergreifende städtebauliche Einheit. Das 1832/33 erbaute, klassizistische, mit einem Krüppelwalmdach ausgestattete Fachwerkgebäude zeigt regelmäßiges Fachwerk mit geschosshohen Streben. Charakteristische Merkmale sind weiterhin die gereihten, zur Straße hin in drei Achsen angeordneten, großformatigen Fenster mit Klappläden und der im mehrfach profilierten Horizontalgebälk angebrachte, umlaufende Zahnschnittfries. Das an der Westseite und im Giebelbereich verschindelte Gebäude ist einschließlich der Einfriedung und dem mit alten Geländern versehenen Treppenaufgang, der zum hoch gelegenen Pfarrhof führt, aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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