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Städtebaulich wichtige Hofanlage am platzartig erweiterten Kreuzungsbereich schräg gegenüber der Kirche. Die große, bis zum Lardenbach reichende Hofreite besteht aus einem im Winkel zur Straßenflucht stehenden Wohnhaus und einem langgezogenen, rechtwinklig angebauten Wirtschaftsteil. Das Wohnhaus selbst, ein Fachwerkbau des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben und sorgfältig gemauerter Freitreppe, ist ebenso wichtig für das Straßenbild wie das im Obergeschoss in Fachwerk, im Untergeschoss in Ziegelbauweise ausgeführte Wirtschaftsgebäude, so dass beide Bauten aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmäler einzuordnen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |