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Der ehemalige Schulkomplex besteht aus zwei Gebäuden, einem giebelständigen, zweigeschossigen Fachwerkbau und einem eingeschossigen Gebäude mit mittiger Eingangstür und vorgelagerter Freitreppe. Der erstgenannte Bau hat annähernd quadratischen Grundriss und ist über einem kräftigen Sockel errichtet. Er ist auf der verschieferten Giebelseite mit drei Fensterachsen versehen, zeigt auf den Traufseiten Fachwerk mit geschosshohen Streben und hat eine Freitreppe, die zum hochgelegenen Eingang auf der Hofseite führt. Das nördlich direkt anschließende, deutlich niedrigere Gebäude, ein verputzter Massivbau, ist zur Straße hin symmetrisch gegliedert. Ein übergiebelter, flach gehaltener Mittelrisalit wird hier von flachbogig abschließenden Fenstern flankiert. Beide Gebäude sind einschließlich der oben abgerundeten Bruchsteinmauer aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |