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Das im spitzwinkligen Gabelungsbereich der Straße gegenüber der Kirche gelegene Fachwerkwohnhaus ist eine wichtige Dominante im Straßenbild. Der um 1700 entstandene, im hinteren Bereich durch spätere Bestandteile veränderte Bau zeigt an der Giebelseite und den sich anschließenden Traufseiten aufwändig gestaltetes Fachwerk der Erbauungszeit. Besondere Merkmale sind dabei das kräftig ausgebildete Horizontalgebälk, das durch eine profilierte, mit Zahnschnitt versehene Schwelle, offenliegende Balkenköpfe und gerundete Füllhölzer charakterisiert wird. Dieses Motiv wiederholt sich leicht abgewandelt in den beiden Giebelgebälken. Weitere wichtige Details der symmetrisch aufgebauten Giebelseite sind die geschweiften, spiegelbildlich aufeinander bezogenen Kurzstreben im Giebelbereich sowie die mit Hilfe von kräftigen, geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzer zu "Mannfiguren" ergänzten Eckständer im Obergeschoss. Diese sind mit Spiralformen und diagonaler Riefelung auf der Kante geschmückt. Da das Gebäude auf einem hohen Sockel errichtet ist, liegt auch der Eingang auf der Südseite erhöht. Er ist über eine Freitreppe zugänglich und wird durch einen offensichtlich späteren Erkervorbau mit gebogenen Streben und Kopfwinkelhölzern sowie eigener Verdachung nach Westen hin abgeschirmt. Das für das Ortsbild äußerst wichtige Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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