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Vollständig erhaltene, zur Straße hin offenliegende Hofanlage des 19. Jahrhunderts. Das langgestreckte, giebelständige Fachwerkwohnhaus wurde im Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, wahrt jedoch insgesamt seinen ursprünglichen Umriss und zeigt ein dichtes Fachwerkgefüge mit steil gestellten, geschosshohen Streben. Es ist deshalb, wie auch die zugehörige Fachwerkscheune, als wichtiger Bestandteil der historischen Bebauung aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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